Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs-, und Übungsbetrieb der Feuerwehren sowie Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 05. Juni 2021 Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Daher und im Hinblick auf die deutlich gesunkenen Inzidenzwerte ist es vertretbar, auch den Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren weiter zu intensivieren.

Nähere Einzelheiten können dem hier hinterlegten IMS vom 29.06.2021 entnommen werden.

Die Beachtung der der allgemeinen Hygieneregeln sowie die weitere Beobachtung der Lage vor Ort, als auch die jeweilige Entscheidung im Einzelfall dürfen aber nicht außer Acht bleiben.